Du kannst dich direkt in Finanzonline in den gemeldeten Daten informieren, ob die Pensionsversicherung den Betrag gemeldet hat.
Möchtest du diesen Betrag in deiner Arbeitnehmerveranlagung die nächsten 10 Jahre als Zehntelbetrag geltend machen, funktioniert das direkt über Finanzonline. Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du den Betrag folgendermaßen berücksichtigen:
Punkt 5.2 Die Zehntelverteilung wird durch Ankreuzen in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Beachte: Die restlichen 9 Zehntel werden in den darauffolgenden 9 Jahre automatisch in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Du musst in den Folgejahren keinen Eintrag machen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
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