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Steuern sparen mit außergewöhnlichen Belastungen, in einfacher Sprache erklärt

Hier findest du alle Arten von außergewöhnlichen Belastungen und allgemeine Informationen dazu. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss außergewöhnlich sein

  • Sie muss zwangsläufig erwachsen

  • Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.


Es wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit und ohne Selbstbehalt unterschieden.

Was bedeutet mit Selbstbehalt? — Die außergewöhnlichen Belastungen werden erst ab einer gewissen Höhe in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Das ist von deinem Einkommen abhängig! Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet.


a. Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt:


- Krankheitskosten

  • Arzt- und Krankenhaushonorare (abzüglich Erstattungen der Sozialversicherung)

  • Kosten für Medikamente jedenfalls bei ärztlicher Verschreibung, Rezeptgebühr, Behandlungsbeiträge bei Psychotherapie

  • Aufwendungen für Heilbehelfe z.B. Gehhilfe, Hörgeräte

  • Kosten für den Zahnersatz oder die Zahnbehandlung (z.B. für Zahnprothese, Krone, Brücke, jedoch keine Mundhygiene

  • Kosten für Sehbehelfe (z.B. Brille, Kontaktlinsen)

  • Entbindungskosten

  • Fahrtkosten für die Fahrt ins Spital oder zum Arzt, diesbezüglich muss unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden!


- Kostenübernahme für einkommensschwache EhepartnerIn


- Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim oder für die Hausbetreuung (ärztliches Gutachten!)


- Kurkosten, nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Krankheit steht oder aus medizinischen Gründen erforderlich ist (ärztliche Verordnung oder Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger ist notwendig)


- Begräbniskosten (sind primär aus dem Nachlass (Aktiva) zu bestreiten. Nicht gedeckte Kosten eines Begräbnisses stellen ab dem Jahr 2013 bis max. 5.000 Euro (bis 2012 4.000 Euro) eine außergewöhnliche Belastung dar.)


- Kinderbetreuungskosten (AlleinerzieherInnen) – letztmalig für das Jahr 2018

  • AlleinerzieherInnen können Kinderbetreuungskosten, die EUR 2.300,— übersteigen, unter Berücksichtigung des Selbstbehalts, als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

  • Ab 2017 ist eine Ausbildung zu Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 35 Stunden nachzuweisen, damit die Kosten absetzbar sind!


b. Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt:

  • Pauschalbeträge für eine auswärtige Berufsausbildung (Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (Pauschalbetrag beträgt 110 Euro pro angefangenem Monat der Berufsausbildung), wenn im Umkreis von 80 km (bei SchülerInnen 25 km) – keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.)

  • Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

  • Kinderbetreuungskosten (max. EUR 2.300,— ab 2017 ist eine Ausbildung zu Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 35 Stunden nachzuweisen, damit die Kosten absetzbar sind!) – letztmalig für das Jahr 2018


Allgemeines und die Checkliste

Fallen auf dich außergewöhnliche Belastungen zurück? Das sind Aufwendungen, die

  • außergewöhnlich sind, also höher sind als bei einem Großteil der Steuerpflichtigen,

  • zwangsläufig entstehen, sprich, man kann sich diesen Ausgaben nicht entziehen

  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, also der nach dem Einkommen gerichtete Selbstbehalt überschritten wird.

1. Krankheitskosten

Liegt eine diagnostizierte Krankheit vor, so kannst Du alle Kosten für die Diagnose und Behandlung hier angeben. Beispiele dafür sind Honorare für Ärzte oder Krankenhäuser, Kosten für Medikamente, für Zahnersatz oder Fahrtkosten zum Arzt.

  • Arzthonorare

  • Kosten für Medikation

  • Behandlung (z.B. Akupunktur)

  • Rezept

  • Heilbehelfe (z.B. Brille)

  • Hörgerät

  • Kontaktlinsen

  • Prothese

  • Zahnbehandlung (z.B. Zahnersatz)

  • Fahrtkosten zum Arzt

  • Prophylaktische und ästhetische Maßnahmen sind keine Belastung

  • Behandlungen von Allergien

  • Heimaufenthalt aufgrund von Pflege-, Betreuungsbedürftigkeit oder Krankheit

  • Unterbringung als Begleitperson

  • Krankendiät

  • Schwangerschaftsabbruchkosten aus medizinischen Gründen


2. Begräbniskosten (soweit im Nachlass nicht gedeckt)

Hast Du Ausgaben für ein Begräbnis tätigen müssen, so kannst Du diese hier anführen. Beispiele sind Kosten für die Beerdigung und den Grabstein. Achtung! Die Kosten darfst Du nur angeben, wenn sie im Nachlass nicht gedeckt sind.


3. Kurkosten

Wird Dir vom Arzt eine Kur verschrieben, so kannst Du die Kosten dafür hier angeben. Darunter fallen die Kosten des Aufenthalts, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten zum und vom Kurort und im Fall von pflege- und hilfsbedürftiger Personen oder Kindern die Kosten der Begleitpersonen.

  • Betreuungskosten

  • Aufenthaltskosten

  • Kurmittel

  • Fahrtkosten

  • Bei hilfsbedürftigen Personen sowie Kindern auch die Aufwendungen einer Begleitperson


4. Sonstige außergewöhnliche Belastungen

Fallen Kosten für Kinderbetreuung oder Bastelgeld an, die an einen Kindergarten, ein Internat, eine Kinderbetreuungsstätte oder eine pädagogisch qualifizierte Person bezahlt werden, kannst Du diese hier angeben. Dazu zählt auch die Betreuung in der schulfreien Zeit.

  • Auswärtige Berufsbildung der Kinder

  • Umschulung aufgrund von Arbeitsunfall oder Krankheit notwendig

  • Bürgschaft zugunsten eines nahen Angehörigen

  • Entbindungskosten in der Sonderklasse bei konkreter Gefahr von Komplikationen medizinischer Art – eigener Arzt erforderlich

  • HausgehilfIn für Kinder

  • Kinderbetreuungskosten

  • Prozesskosten bei positivem Ausgang als Geklagter

  • Unterhaltsleistungen, die für die UnterhaltsleisterIn auch außergewöhnliche Belastungen sind


5. Katastrophenschäden (abzüglich erhaltenen Ersatzes oder erhaltener Vergütungen)

Kosten, die Dir für Aufräumarbeiten oder für die Erneuerung oder Wiederbeschaffung wegen Katastrophenschäden anfallen, kannst Du hier angeben. Zu den Schäden zählen Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden.


6. Behinderung

Taxikosten Behinderung

Wurde bei Dir eine Mobilitätseinschränkung festgestellt und auf Dich ist kein Kraftfahrzeug zugelassen, so kannst Du hier Taxikosten eingeben. Wichtig ist, dass Du die Ausgaben nachweisen kannst, z.B. mit einer Rechnung.

Hilfsmittel Behinderung

Hast Du aufgrund einer Behinderung unregelmäßige Ausgaben, so kannst Du diese Kosten hier angeben. Beispiele dafür sind Kosten für einen Rollstuhl, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel. Falls Du dafür einen Kostenersatz bekommen hast, musst Du diesen vor dem Eingeben abziehen.

Kosten wegen Behinderung

Hier können anstelle der pauschalen Freibeträge aufgrund des Grades der Behinderung die tatsächlichen Kosten geltend gemacht (z.B. Kosten für ein Pflegeheim, allfällige pflegebedingte Geldleistungen). Achtung! Hier ist eine etwaige anteilige Haushaltsersparnis von monatlich EUR 156,96 abzuziehen.

Ausgaben für Hilfsmittel

Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) abzüglich allfällige Kostenersätze

  • Nachgewiesene Taxikosten wegen festgestellter Mobilitätseinschränkung (jedoch kein auf die behinderte Person zugelassenes KFZ vorhanden)

  • Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) abzüglich allfällige Kostenersätze


Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt

  • Pauschalbetrag für eine auswärtige Berufsausbildung

  • Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

  • Kinderbetreuungskosten bis 2018

 

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.


Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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