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Arbeitslos, was nun?

Aktualisiert: 2. Feb. 2023

Viele Firmen melden aktuell ihre Mitarbeiter:innen beim Arbeitsmarktservice (AMS) für arbeitslos, wiederholter Lockdown und fehlende Einnahmen machen den Unternehmen zu schaffen. Aber wie sichere ich als Betroffene:r meine Existenz? Den meisten Bediensteten steht Arbeitslosengeld zu, wieviel, das erfährst Du über den Arbeitslosengeld-Ratgeber des AMS (leider gibt es nur im eAMS-Konto eine nichtanonyme Vorberechnung).


Die Höhe des Arbeitslosengeldes ergibt sich aus dem Grundbetrag + Familienzuschläge + Ergänzungsbetrag.

  • Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens (Beitragsgrundlage). Dienstgeber:innen müssen monatlich für ihre Beschäftigten die Beitragsgrundlagen an den Dachverband der Sozialversicherungsträger melden. Diese Beitragsgrundlagen können innerhalb eines Jahres von der Dienstgeber:in berichtigt werden (Berichtigungsfrist). Es müssen mindestens 6 Monate Beitragsgrundlage vorliegen. Es werden maximal die letzten 12 Monate für die Berechnung der Beitragsgrundlage verwendet.

  • Familienzuschläge erhalten Personen, die für Angehörige den wesentlichen Unterhalt leisten.

  • Ergänzungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes sehr gering ist. Hier werden auch Umschulungen und Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigt.

Das Arbeitslosengeld wird monatlich (im Nachhinein) um den 8. des Folgemonats ausbezahlt.



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