In vielen Fällen nicht! Der Konzern (Google, Apple, Huawei) ist in der EU dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer auf digitale Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Somit musst Du Dich in Deinem App-Business nicht um EU-weite Umsatzsteuer bei digitalen Produkten (In-App Käufe, App Verkäufe) kümmern, das macht der Anbieterkonzern für Dich.
Google schreibt: „Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird deshalb die Mehrwertsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen.
Du musst die Mehrwertsteuer für EU-Kunden nicht separat berechnen und abführen. Diese Änderung des Mehrwertsteuerrechts gilt auch, wenn Du nicht in der EU ansässig bist.“
Persönlicher Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.
Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.
Comentários