Die Abfertigung – Betriebliche Vorsorgekasse – wird je nach Auszahlungsart (genannt Verfügungsart) unterschiedlich besteuert.
Eine Auszahlung der Abfertigung als Einmalzahlung werden 6% Lohnsteuer abgeführt.
Wird diese Abfertigung aber dazu verwendet, eine Zusatzpension anzusparen, kann die Abfertigung steuerfrei übertragen werden. Eine Zusatzpensionszahlung aus der Abfertigung in Form einer Rente ist steuerfrei.
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