Erst wenn der Betrag 800 EUR (vor 2020: 400 EUR) überschreitet, muss abgeschrieben werden.
Das heißt:
Für alle Rechnungen unter 800 EUR ist es egal zu welchem Zeitpunkt im Jahr du das Arbeitsmittel angeschafft hast, du kannst es direkt in deiner Buchhaltung, Einnahmen-Ausgabenrechnung oder bei der Steuererklärung geltend machen.
Unter 800 EUR: Auch wenn du nach der Jahresmitte ein Werkzeug kaufst, kannst du den Betrag ganz aufnehmen.
Über 800 EUR: Arbeitsmittel haben eine Lebensdauer von mindestens 3 Jahre. Die tatsächliche Abschreibedauer kannst du der Abschreibungsrichtlinie entnehmen.
Tax@Home berücksichtigt die Abschreibung automatisch.
Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020) wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 € auf 800 € ab 1.1.2020 erhöht.
WKO schreibt: „Bei Anschaffungen von Wirtschaftsgütern ist grundsätzlich eine Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgesehen. Eine Ausnahme davon bilden die geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Diese können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. … Die Abschreibung kann auch bei GWG gewählt werden. Dadurch bestehen Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, um die geringste Steuerbelastung durch optimale Abschreibungsmodalitäten zu erreichen.“
Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.
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